Ab dem 24. August 2023 dürfen keine E-Scooter („Tretroller“ mit E-Antrieb) mehr in der Hamburger U-Bahn mitgenommen werden. Mit dieser Entscheidung reagiert die Hochbahn auf international dokumentierte Fälle, in denen es zu Bränden der Akkus mit starker Rauchentwicklung gekommen ist. Zur Bewertung dieser Einzelereignisse hatte die Hochbahn ein Gutachten bei der STUVA (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen) in Auftrag gegeben.

  • Janis@feddit.de
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    1 year ago

    ok. aber was sind escooter? auf dem bild sind das tretroller und in manchen texten sind das geräte die von senioren benutzt werden. hat das wort ne doppelbedeutung?

    • Spzi@lemm.ee
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      1 year ago

      was sind escooter?

      Sehr gute Frage! Ich ging davon aus, dass elektrisch betriebene Roller gemeint sind, wie sie seit ein paar Jahren in vielen Großstädten als Leihfahrzeuge auf Wegen, in Büschen und Gewässern herumliegen. Und natürlich auch privat erhältlich sind. Tretroller ohne Akku und Motor wären für mich höchstens Scooter, jedenfalls keine E-Scooter.

      in manchen texten sind das geräte die von senioren benutzt werden.

      Auf die Idee wäre ich z.B. gar nicht gekommen, weswegen ich die Frage für eine sehr gute Frage halte.

      Vielleicht führt diese Frage aber auch am Thema vorbei. Ist doch eigentlich egal, in welches Fahrzeug ein Akku verbaut ist, und wie das genannt wird. Entscheidend ist doch, ob der Akku Sicherheitsstandards entspricht, oder ob er in einer U-Bahn eine Gefährdung darstellt.

      • Janis@feddit.de
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        1 year ago

        ja. was ja aber das plakat dann ad absurdum führt, weil die gezeigte geräten mit und ohne sicherheitsstandard verboten sind. irgendwas einheitliches wäre nett. also mindestens sicherheitsstandard X und nicht größer als yxz. da den dämlichen roller zu zeigen reicht irgendwie nicht.

        • 𝘋𝘪𝘳𝘬@lemmy.ml
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          1 year ago

          Das Schild mit dem “dämlichen Roller” ist das offizielle Piktogramm für Elektrokleinstfahrzeuge gemäß Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV), und damit komplett eindeutig, auf welche Art von Fahrzeugen sich das Verbot bezieht.