• gigachad@feddit.de
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    10 个月前

    PTO = Paid Time Off

    Beispiel aus San Francisco

    Jeder Arbeitnehmer besitzt ein PTO-Konto und hat Anrecht auf eine bestimmte Zahl von PTO-Tagen, also Tagen, an denen er zwar abwesend ist (wegen Krankheit, Urlaub oder Krankheit der Kinder; der Grund der Abwesenheit spielt keine Rolle), aber dennoch Lohn bzw. Gehalt ausbezahlt bekommt.

    …für alle wie ich, die mit der Abkürzung nichts anfangen können

    • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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      10 个月前

      Naja, technisch gesehen haben wir in DE etwas ähnliches (nur vermutlich deutlich mehr).
      Jeder Arbeitnehmer hat Anrecht auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr, außerdem gibt es sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Fällt man länger als sechs Wochen wegen der selben Krankheit (innerhalb eines bestimmten Zeitraums) aus, kriegt man Krankengeld von der KK. Auch für Krankheit der Kinder gibt es Lohnfortzahlung für eine begrenzte Zeit.

      Der Topf/das Konto ist also gesplittet und insgesamt deutlich größer, aber auch in DE bekommt man im Krankheitsfall nicht unbegrenzt weiter Gehalt.

      • Ravi@feddit.de
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        10 个月前

        Wenn ich das aus dem Kommentar oben drüber richtig verstanden habe liegt der Unterschied im Tagekonto. In Deutschland hast du getrennte Konten für Urlaub und Krankheit. Das US System klingt nach einem geteilten Konto und Krankheitstage fressen deinen Urlaub auf.

      • tryptaminev 🇵🇸 🇺🇦 🇪🇺@feddit.de
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        10 个月前

        Nicht wirklich. In den USA kann dein Arbeitgeber dich feuern, wenn du deine Tage aufgebrauchst hast und trotzdem krank bist.

        Genauso kannst du bei der Lohnfortzahlung einen Tag wieder da sein, und wenn du dann wieder krank wirst, wird die Frist zurückgesetzt.

        Arbeitgeber können auch krankheitsbedingt kündigen. Das setzt aber voraus, dass sie davon ausgehen müssen, dass der Arbeitnehmer weiter häufig wegen der Krankheit ausfallen wird, ihm ein Schaden dadurch entsteht, und das der AG keine anderen Mittel mehr zur Verfügung hat. D.h. in der Regel muss der AG ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Das alles gilt zumindest, wenn der AG unters Kündigungsschutzgesetz fällt. Bei kleinen AGs ist eine ordentliche Kündigung einfacher möglich.