Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.

“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”

  • golli@lemm.ee
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    0
    ·
    11 months ago

    Für mich fehlt hier etwas die Einordnung, wie es denn in der Praxis aussieht einen Arzt bzw Verein zu finden, der einen darin unterstützt. Die Argumentation scheint ja zu sein, dass hierdurch ein ausreichender Zugang zu den Mitteln besteht, weswegen der Staat es nicht zur Verfügung stellen muss.

    Je nachdem scheint mir dieser Weg aber erstmal weniger selbstbestimmt, als den betroffenen direkten Zugsng zu gewähren.

    • Math.@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      0
      ·
      11 months ago

      Politisch ist dies aber bislang nicht geklärt, eine Neuregelung scheiterte im Sommer. Die nordrhein-westfälischen Gerichte verwiesen in ihren Entscheidungen auf das Betäubungsmittelgesetz und darauf, dass die Kläger sich an einen zur Sterbehilfe bereiten Arzt oder eine entsprechende Hilfsorganisation wenden könnten.

      Ich glaube auch, dass man nicht so einfach daran kommen soll. Durch eine Sterbebegleitung wird sicherlich abgeklärt, ob die Person das wirklich möchte und es keinen anderen Ausweg gibt.

      Einerseits kann ich verstehen, dass man lieber im Kreis der Familie sterben möchte, andererseits muss man vielleicht auch vor sich selbst geschützt werden.

      • DarkThoughts@kbin.social
        link
        fedilink
        arrow-up
        0
        ·
        11 months ago

        Das beantwortet seine Frage aber halt mal so gar nicht. Ich bin mir ziemlich sicher die meisten Ärzte werden dich da ganz einfach dankend ablehnen.