Wie sollte ich mich in einem Bußgeldverfahren verhalten, bei dem ich jetzt nach Erhalt des Schriebs Einspruch eingelegt habe?

Mir wird zur Last gelegt, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein und den Radweg nicht benutzt zu haben, der für meine Fahrtrichtung gekennzeichnet war.

Gerade das mit dem Rotlicht ärgert mich, weil ich sicher bin, bei grün rübergefahren zu sein. Ich habe keine Zeugen, weil sehr wenig los war und bestimmt auch keiner auf mich geachtet hat. Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.

Ich habe maximal einen Punkt in Flensburg, und ein Anwalt für Verkehrsrecht will 200€ für eine Anfangsberatung. Was steht auf dem Spiel? Lohnt sich der Ärger?