Bislang dürfen nur besondere Fahrräder mit Blinkern ausgestattet werden. Dieses Verbot soll nun einem Zeitungsbericht zufolge fallen. Fachleute erhoffen sich dadurch ein geringeres Unfallrisiko.
Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.
Die StVO schreibt die Verwendung von “Fahrtrichtungsanzeigern” beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.
Statt oder zusätzlich zum Handzeichen? Lässt sich aus dem Text nicht erschließen.
Und bis das auch wieder noch der letzte Autofahrer kapiert hat…
Kein Jurist, bitte korrigieren:
Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.
Die StVO schreibt die Verwendung von “Fahrtrichtungsanzeigern” beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.