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    1 year ago

    Ohne fachliche Ausbildung und Erfahrung kann ich dazu nichts sagen. Den Gedanken, dass alle Beteiligten das Verfahren möglichst verzögern könnten ist ein interessanter Ansatz. Aber selbst wenn jede Stelle (Justizverwaltung, Richterin, Staatsanwaltschaft, Anwältin) jede zeitliche First maximal ausreizt, glaube ich, dass selbst bei zwischenzeitlicher Gesetzesänderung das Gesetz in seiner zum Zeitpunkt der Anklage geltenden Fassung angewandt werden muss. Rechtsstaat und so.