Vielleicht liegen die Runterwählis auch daran, dass du falsch liegst. Die Islamistys-Demo war einfach nicht die erste ihrer Art. Vor einem oder zwei Monaten gab es jede Menge öffentliche Verurteilungen dieser Demos und dass wir da was tun sollten. Der mediale Zyklus ist einfach weitergezogen und treibt die nächste Sau durchs Dorf. Gerade sind wir dabei, den Attentäter von Mannheim zu kreuzigen medial abzuschieben.
“Deutschland den Deutschen” ist nicht Verfassungsrechtlich bestätigte Meinungsfreiheit, sondern eine NS Parole, und Volksverhetzung.
Schon interessant, dass solche berechtigte Kritik an den Kalifat-Islamisten immer jegliche Grundlage verliert, wenn im gleichen Rahmen Rechtsradikalismus verharmlost wird.
Ob Kalifat-Islamisten in Hamburg oder Rechtsradikale auf Sylt, beides sind verachtenswerte Gruppen, denen jeder vernünftige Mensch gleichermaßen und entschieden entgegen stehen sollte!
Dieses Urteil beschäftigt sich nicht mit Volksverhetzung, auch wenn man das auf den ersten Blick annehmen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Plakate keine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Aus diesem Grund hätten die Gerichte das Recht auf Meinungsfreiheit gegen den Tatbestand der Volksverhetzung abwägen müssen. Dies haben sie jedoch nocht getan, da dies bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde nicht notwendig ist. Ob die Angeklagten nicht doch Volksverhetzung begangen haben, hat das BVerfG nicht festgestellt. Das ist nämlich auch gar nicht seine Aufgabe.
Vielleicht liegen die Runterwählis auch daran, dass du falsch liegst. Die Islamistys-Demo war einfach nicht die erste ihrer Art. Vor einem oder zwei Monaten gab es jede Menge öffentliche Verurteilungen dieser Demos und dass wir da was tun sollten. Der mediale Zyklus ist einfach weitergezogen und treibt die nächste Sau durchs Dorf. Gerade sind wir dabei, den Attentäter von Mannheim zu
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“Deutschland den Deutschen” ist nicht Verfassungsrechtlich bestätigte Meinungsfreiheit, sondern eine NS Parole, und Volksverhetzung.
Schon interessant, dass solche berechtigte Kritik an den Kalifat-Islamisten immer jegliche Grundlage verliert, wenn im gleichen Rahmen Rechtsradikalismus verharmlost wird.
Ob Kalifat-Islamisten in Hamburg oder Rechtsradikale auf Sylt, beides sind verachtenswerte Gruppen, denen jeder vernünftige Mensch gleichermaßen und entschieden entgegen stehen sollte!
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Dieses Urteil beschäftigt sich nicht mit Volksverhetzung, auch wenn man das auf den ersten Blick annehmen könnte. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass die Plakate keine Verletzung der Menschenwürde darstellen. Aus diesem Grund hätten die Gerichte das Recht auf Meinungsfreiheit gegen den Tatbestand der Volksverhetzung abwägen müssen. Dies haben sie jedoch nocht getan, da dies bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde nicht notwendig ist. Ob die Angeklagten nicht doch Volksverhetzung begangen haben, hat das BVerfG nicht festgestellt. Das ist nämlich auch gar nicht seine Aufgabe.
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