Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Edit: Ja, alleine schließt der das nicht aus. Wird in Kombination mit Art. 1 GG dann aber schon schwierig. Und wie du richtig sagst ist dann in Kombination mit Art. 102 GG dann ganz Schluss.
Wer
Freundlich formuliert: Jemand mit sehr kontroversen Ansichten. https://ani.social/comment/5166832
Und alle, die Mikufan nicht zustimmen, sind Nazis 🤡
Was ich für Jemanden, der für die Wiedereinführung der Todesstrafe plädiert, die in Deutschland aus gutem Grund abgeschafft wurde, eine gewagte Aussage finde.
Insbesondere weil er die wie Nazis auch gerne für sehr vieles anwenden würde.
Scheint auf unsere Verfassung und deren fundamentalen Werte, alle anderen sind aber Nazis und Antisemiten.
Ich hab ihn gerade mal dran erinnert, was so in unserer Verfassung steht.
Art. 2 II S. 1 GG wäre auch noch passend.
Danke für die Ergänzung. Wobei der Absatz als Ganzes die Todesstrafe nicht ausschließt. Erst in Kombination mit Art. 102 wird klar, das Freiheitsstrafe zulässig und die Todesstrafe unzulässig ist.
Gerne O7
Edit: Ja, alleine schließt der das nicht aus. Wird in Kombination mit Art. 1 GG dann aber schon schwierig. Und wie du richtig sagst ist dann in Kombination mit Art. 102 GG dann ganz Schluss.