Wenn die Tochter in einer Einliegerwohnung wohnt, deren finanzielle Aufwendungen du steuerlich geltend machen willst, musst du zumindest die niedrigste ortsübliche Miete (oder so ähnlich) verlangen. Ansonsten: Was interessiert das Finanzamt, was du in deinen vier Wänden tust, solange du nichts von ihnen willst?
Wenn die Tochter in einer Einliegerwohnung wohnt, deren finanzielle Aufwendungen du steuerlich geltend machen willst, musst du zumindest die niedrigste ortsübliche Miete (oder so ähnlich) verlangen. Ansonsten: Was interessiert das Finanzamt, was du in deinen vier Wänden tust, solange du nichts von ihnen willst?