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Cake day: July 1st, 2023

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  • Viel interessanter als Absatz 1 ist doch Absatz 2 des Artikel 12 GG.

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.



  • Zur der Frage, ob das mittlerweile normal ist kann ich nur unsere Erfahrungen mit unserem neuen Bad wiedergeben.

    Erster Termin bei der Sanitärfirma Anfang Februar. Bestellung Bad und Fliesen Ende März (wir haben noch auf zwei Vergleichsangebote gewartet). Vereinbarter Beginn der Renovierung 30.05. Auf unsere Frage, ob das so kurzfristig geht, war die Aussage, dass sie zwar gut zu tun haben, aber das alles nicht so schlimm ist wie immer gesagt wird.

    Pünktlich zum 30.5. stand morgens um 7:15 der erste Handwerker auf der Matte. Absprachen zwischen Sanitärfirma, Fliesenleger, Heizungsinstallateur und Elektriker liefen nicht perfekt aber gut genug, das wir nach gut 3,5 Wochen (inklusive einem langen Wochenende) ein neues Bad hatten, mit dem wir auch nach den nun 3 Monaten noch sehr zufrieden sind.

    Es kann also auch durchaus anders laufen. Handwerker waren übrigens alles Firmen aus dem Ort.